Lizenzbedingungen für die Nutzung von Software der REDOO-NETWORKS GmbH
Version: 22. Januar 2025
Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzung und Lieferung der Softwareprodukte der REDOO-NETWORKS GmbH (nachfolgend “Software” genannt). Dazu zählen alle Medien, auf denen die Software bereitgestellt wird, sowie Erweiterungen, Updates, Schnittstellen, Supportleistungen, sonstige Internetdienste und Programmierleistungen der REDOO-NETWORKS GmbH.
Die nachfolgenden Lizenzbedingungen sind integraler Bestandteil aller Verträge mit der REDOO-NETWORKS GmbH und müssen vom Kunden verbindlich akzeptiert werden. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Lizenzbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der REDOO-NETWORKS GmbH nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die REDOO-NETWORKS GmbH stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
§1 Nutzungsrechte
- Der Lizenznehmer erhält einfache, nicht ausschließliche und eingeschränkte Nutzungsrechte an der Software. Die Nutzung der Software ist ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang zulässig. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der REDOO-NETWORKS GmbH. Umfassende, uneingeschränkte Nutzungsrechte werden ausdrücklich ausgeschlossen.
- Die Software darf nur auf EINER öffentlich zugänglichen produktiven URL und EINER öffentlich zugänglichen Test-URL genutzt und aktiviert werden.
- Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung gewährt.
- Die Weitergabe der Software oder von Versionen der Software an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der REDOO-NETWORKS GmbH untersagt. Dies gilt auch für Veränderungen oder Modifikationen der Software.
- Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Änderungen am Quellcode vorzunehmen. Jegliche Haftung der REDOO-NETWORKS GmbH für Schäden oder Funktionsstörungen, die durch Veränderungen des Quellcodes entstehen, ist ausgeschlossen.
- Reseller müssen einen separaten Reseller-Vertrag abschließen, um die Software an Dritte vertreiben zu dürfen.
§2 Lizenzbedingungen für Drittsoftware
Die REDOO-NETWORKS GmbH übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit, Sicherheit oder Kompatibilität von Drittsoftware, die in Verbindung mit der Software genutzt wird.
- Sofern die Software Komponenten anderer Softwareprodukte enthält, gelten für diese Komponenten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Drittsoftware.
- Werden Teile von vtiger Software verwendet, gelten für diese Teile die Lizenzbedingungen von vtiger Software, abrufbar unter: https://www.vtiger.com/open-source-crm/vtiger-public-license.
§3 Lizenzprüfung und Speicherung von Daten
- Die für die Lizenzprüfung erforderlichen Daten werden von der REDOO-NETWORKS GmbH dauerhaft gespeichert. Bei Verstößen gegen diese Lizenzbedingungen behält sich die REDOO-NETWORKS GmbH das Recht vor, die Lizenz mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und alle weiteren Dienstleistungen einzustellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Lizenznehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 € pro Verstoß zu zahlen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die REDOO-NETWORKS GmbH diese Daten ausschließlich zum Zweck der Lizenzüberwachung und Vertragserfüllung verwendet.
§4 Gewährleistung und Haftung
- Die Software wird “as-is” ohne Gewährleistung für etwaige Mängel und ohne Haftung für Schäden, die aus eventuellen Mängeln entstehen, lizenziert.
- Eine Supportleistung ist nicht in der Lizenz enthalten, kann jedoch separat von der REDOO-NETWORKS GmbH gebucht werden.
- Die REDOO-NETWORKS GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
- Die Haftung der REDOO-NETWORKS GmbH endet mit der Freigabe und Aktivierung der Software, es sei denn, es handelt sich um grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers.
§5 Änderungen der Lizenzbedingungen
- Die REDOO-NETWORKS GmbH behält sich das Recht vor, diese Lizenzbedingungen zu ändern. Geänderte Lizenzbedingungen werden dem Kunden durch Mitteilung und Bereitstellung der aktualisierten Bedingungen zur Verfügung gestellt. Die Lizenzbedingungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern.
- Der Kunde hat das Recht, den geänderten Lizenzbedingungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang schriftlich zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert.
- Im Falle eines Widerspruchs gelten die bisherigen Lizenzbedingungen weiter, bis eine Einigung erzielt wird.
§6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle anwendbaren Exportgesetze und -vorschriften einzuhalten. Eine Nutzung der Software in Ländern, die Sanktionen oder Beschränkungen unterliegen, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der REDOO-NETWORKS GmbH nicht gestattet.
- Für diese Lizenz gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Der Gerichtsstand ist Frankfurt/Oder. Die REDOO-NETWORKS GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§7 Schriftformerfordernis
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, die auch in Textform im Sinne des § 126b BGB erfolgen kann. Insbesondere sind Erklärungen, die per Telefax oder E-Mail abgegeben werden, wirksam.
- Auch auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Erklärung verzichtet werden.
- Die REDOO-NETWORKS GmbH ist berechtigt, die Lizenz mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen, sofern berechtigte Gründe vorliegen, die die Fortführung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, die auch in Textform im Sinne des § 126b BGB erfolgen kann. Insbesondere sind Erklärungen, die per Telefax oder E-Mail abgegeben werden, wirksam.
- Auch auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Erklärung verzichtet werden.
§8 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Lizenzbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Diese salvatorische Klausel gilt auch dann, wenn Unwirksamkeiten auf Änderungen gesetzlicher Vorschriften beruhen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.