Lizenzbedingungen für die Nutzung von Software der redoo-networks GmbH

  1. Diese Lizenz umfasst die Nutzung und Lieferung der Software (die Software und aller Medien, auf denen die Software der redoo-networks GmbH verfügbar ist, sowie alle Erweiterungen, Updates, Schnittstellen, Supportleistungen, sonstige Internetdienste und Programmierleistungen der Redoo Networks GmbH.
  2. Die nachfolgende Lizenz ist integraler Bestandteil aller zwischen der redoo-networks GmbH geschlossenen Verträge und muss vom Kunden verbindlich akzeptiert werden.
  3. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Änderungen an den Versionen der Software vorzunehmen.
  4. In keinem Fall kann die redoo-networks GmbH für Handlungen oder Aktionen verantwortlich gemacht werden, die sich aus einer Veränderung des Quellcodes ergeben.
  5. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software selbst oder Versionen davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers an Dritte weiterzugeben.
  6. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Lizenzbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der redoo-networks GmbH nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die redoo-networks GmbH stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
  7. Sind Komponenten einer anderen Software beim Kunden vorhanden, gelten die Lizenzbedingungen dieser anderen Software.
    Werden Teile von vtiger Software verwendet, gelten für diese Teile der Software die Lizenzbedingungen von vtiger Software: https://www.vtiger.com/open-source-crm/vtiger-public-license.
  8. Reseller müssen einen Reseller-Vertrag abschließen, um die Software der redoo networks GmbH an Dritte vertreiben zu können.
  9. Unsere Software kann nur auf einer öffentlich zugänglichen URL genutzt und aktiviert werden.
  10. Diese Lizenz gibt dem Inhaber das Recht, die Software auf EINEM öffentlich zugänglichen produktiven CRM-System, das an eine URL gebunden ist, und EINEM öffentlich zugänglichen Test-CRM-System, das an eine URL gebunden ist, zu installieren.
  11. Der Lizenztext kann sich ohne vorherige Ankündigung ändern.
  12. Die Daten zum Zwecke der Lizenzprüfung werden von der redoo-networks GmbH dauerhaft gespeichert.
  13. Der Kunde erhält das Recht zur Nutzung der Produkte der redoo-networks GmbH erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises.
  14. Die Software der redoo-networks GmbH wird ohne Gewährleistung für etwaige Mängel und ohne Gewährleistung für aus eventuellen Mängeln entstandene Schäden lizenziert. Eine Supportleistung ist in der Lizenzierung nicht enthalten, wird aber von redoo-networks GmbH angeboten.
  15. Für diese Lizenz gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und nicht das UN-Kaufrecht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, die auch in Textform im Sinne des § 126 b BGB erfolgen muss. Insbesondere sind Erklärungen, die per Telefax oder E-Mail abgegeben werden, wirksam. Auch auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Erklärung verzichtet werden.
  16. Bei Rechtsstreitigkeiten aus dieser Lizenz ist der Gerichtsstand Berlin. Wenn der Kunde Händler ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist redoo-networks GmbH auch berechtigt, an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

 

Fassung vom 6. Oktober 2021